Patent
Voraussetzung für ein starkes Patent oder Gebrauchsmuster ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Erfinder und Patentanwalt. Deshalb analysieren wir jede Erfindung gründlich zusammen mit dem Erfinderteam, um den Kern der Erfindung für das Anmeldeverfahren bestmöglich zu formulieren, um einen umfassenden Schutz mit hohen Erfolgsaussichten zu erzielen. Darüber hinaus sind wir Ansprechpartner für alle Patentfragen und unterstützen Sie zum Beispiel bei der Übertragung technischer Schutzrechte.
Dank unserer jahrzehntelangen Erfahrung können wir auch große Mengen an Erfindungsmeldungen von Großunternehmen mit hoher Qualität bearbeiten. Jede Erfindung bereiten wir sorgfältig für das Prüfungsverfahren als Patent- und/oder Gebrauchsmusteranmeldung vor. Jährlich arbeiten wir über 2000 Gebrauchsmuster- und Patentanmeldungen aus.
Zu unserem Leistungsspektrum gehört zudem das Verfassen von Stellungnahmen zur Patentierbarkeit, Verletzungsgutachten und Freedom-to-Operate-Gutachten. Beratung und Unterstützung bei Patentverletzungsangelegenheiten sind ebenfalls Teil unseres Angebots. Zudem führen wir Recherchen und Auswertungen des Stands der Technik durch.
Wir haben umfangreiche Erfahrung mit Gerichtsverfahren vor dem Bundespatentgericht, dem Bundesgerichtshof und dem Einheitlichen Patentgericht für Einheitspatente. Unsere Anwältinnen und Anwälte sind versiert in zweiseitigen Verfahren wie Einspruchs- und Nichtigkeitsverfahren sowie in nachfolgenden Beschwerdeverfahren. Diese Verfahren vertreten wir sowohl in Deutschland als auch in Europa.